Reiserücktritt / Stornokosten

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend (am Ende der Reisebedingungen) angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird dem Kunden im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Abmeldung des Kunden wird wirksam an dem Tag, an dem sie dem Veranstalter oder dem Reisebüro zugeht.

2. Tritt der Kunde oder ein Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so steht dem Reiseveranstalter – soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt – statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu.

3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

3.1 Bei Tanzzugreisen, Busreisen :

  • bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 89 – 30 Tage vor Reiseantritt: 35 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 29 – 21 Tage vor Reiseantritt: 45 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 20 – 11 Tage vor Reiseantritt: 60 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 10 – 2 Tage vor Reiseantritt: 70 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 1 Tag vor Reiseantritt bzw. Nichtanreise: 90 %, mindestens € 25,– pro Person

3.2 Bei Eigennrrise

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 29 – 21 Tage vor Reiseantritt: 35 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 20 – 11 Tage vor Reiseantritt: 50%, mindestens € 25,– pro Person
  • 10 – 2 Tage vor Reiseantritt: 70 %, mindestens € 25,– pro Person
  • 1 Tag vor Reiseantritt bzw. Nichtanreise: 80 %, mindestens € 25,– pro Person

 

4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiserveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Bei Stornierung eines RIT-Tickets der Deutschen Bahn AG fällt eine Pauschale in Höhe von € 25,– Euro pro Person an.

7. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

Partyreisen Deutschland
Inhaber Rüdiger Konz
Friedhofstraße 14
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